2.4.11 (Exzessive) Mediennutzung
Auch wenn bisher „Internetsucht“, „pathologisches Gaming“ oder „Computersucht“ nach ICD-10 nicht als eigenständige Störungen diagnostiziert werden, sollen aus praktischen Erwägungen an dieser Stelle diese exzessiven Verhaltensweisen unter dem Begriff der „exzessiven Mediennutzung“ dokumentiert werden. Ein grobes Kriterium für die Dokumentation ist, dass die Nutzung über eine gemäßigte, unproblematische Nutzung hinausgeht. Eine exzessive Mediennutzung mit Suchtcharakter geht häufig mit Symptomen wie einem dominanten Verlangen nach der Mediennutzung, depressiven Verstimmungen, sozialer Isolation und der Vernachlässigung von Ausbildung oder Beruf einher. Zudem werden auch partnerschaftliche oder familiäre Kontakte reduziert bzw. abgebrochen.
Im Suchthilfealltag wird der/die Klient/in / Patient/in selbst am besten angeben und begründen können, dass und inwiefern seine/ihre Mediennutzung exzessiv ist.
Folgende Medien- bzw. Nutzungsformen werden erfasst:
2.4.11.1 | |
2.4.11.2 | |
2.4.11.3 | |
2.4.11.4 | |
Analog zum Konsum psychotroper Substanzen sowie entsprechenden Diagnosen sind für diese Tätigkeiten die folgenden Angaben zu machen, sofern eine Tätigkeit irgendwann im Leben exzessiv ausgeführt wurde:
2.4.11.X.1 | |
2.4.11.X.2 | |
2.4.11.X.3 | |
2.4.11.X.5 | |